Stark für Kinder
Der Schutz von Kindern ist unverhandelbar
Jedes Mitglied unseres Netzwerks verpflichtet sich zu verbindlichen Schutzstandards. Hier steht, was das konkret bedeutet - und hier kann eine Meldung eingereicht werden.
Die hier beschriebenen Qualitätsstandards und Schutzkonzepte gelten ausschließlich für AnbieterInnen, die das qualitätsgeprüfte Siegel tragen.




Kinderschutz-Meldung oder Beschwerde?
Diese Seite ist für Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen - zum Beispiel Grenzüberschreitungen, unangemessener Körperkontakt oder Verletzungen der Schutzstandards.
Beschwerden zur Qualität der Arbeit - zum Beispiel bei unfreundlichem Verhalten, mangelnder Vorbereitung oder organisatorischen Problemen - bitte über
starkfuerkinder.de/beschwerde einreichen.
Beschwerden zur Qualität der Arbeit - zum Beispiel bei unfreundlichem Verhalten, mangelnder Vorbereitung oder organisatorischen Problemen - bitte über
starkfuerkinder.de/beschwerde einreichen.
Bei akuter Gefahr bitte nicht dieses Formular nutzen, sondern sofort die Polizei rufen: z.B. 110.

Stark für Kinder
Kinderschutz: Grundsätze, Regeln und Konsequenzen

Unser
Grundsatz
Bei „Stark für Kinder" ist der Schutz der Würde jedes Kindes die Grundlage der gesamten Arbeit. Unsere Mitglieder werden in Kinderschutz geschult, bevor sie mit Kindern arbeiten dürfen. Sie verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung unserer Standards und werden regelmäßig überprüft - durch Feedback, Supervision und jährliche Rezertifizierung.
Wie Nähe und Distanz geregelt sind
Alle Mitglieder arbeiten nach einem verbindlichen
Ampelsystem für Körperkontakt. Es regelt klar, was erlaubt, was nur in Ausnahmen zulässig und was ausnahmslos verboten ist.
Das wichtigste Prinzip: Jedes Kind darf jederzeit „Nein" sagen - und dieses Nein wird sofort und ohne Diskussion respektiert.
Trainingsräume sind transparent und einsehbar. Eltern wissen, was passiert. Übergaben erfolgen persönlich. Private digitale Kommunikation zwischen TrainerInnen und Kindern ist ausgeschlossen.
Ampelsystem für Körperkontakt. Es regelt klar, was erlaubt, was nur in Ausnahmen zulässig und was ausnahmslos verboten ist.
Das wichtigste Prinzip: Jedes Kind darf jederzeit „Nein" sagen - und dieses Nein wird sofort und ohne Diskussion respektiert.
Trainingsräume sind transparent und einsehbar. Eltern wissen, was passiert. Übergaben erfolgen persönlich. Private digitale Kommunikation zwischen TrainerInnen und Kindern ist ausgeschlossen.
Was bei Verstößen passiert
Wer gegen die Schutzstandards verstößt, verliert das Qualitätssiegel und die Berechtigung, das Netzwerk zu vertreten. Das gilt ausnahmslos für jede Form von körperlicher oder seelischer Gewalt, Beschämung, Verletzung der Nähe-Distanz-Regeln, Manipulation oder Missachtung der Privatsphäre.
Jede Rückmeldung wird ernst genommen und vertraulich behandelt.
Jede Rückmeldung wird ernst genommen und vertraulich behandelt.

Kinderschutz-Meldung einreichen
Wer eine Situation beobachtet hat, die den Schutz eines Kindes betrifft, kann hier eine Meldung einreichen. Jede Meldung wird vertraulich durch das Schutzteam geprüft.
Es muss keine Sicherheit darüber bestehen, ob es „schlimm genug" ist - im Zweifel lieber melden.
Es muss keine Sicherheit darüber bestehen, ob es „schlimm genug" ist - im Zweifel lieber melden.
Bei akuter Gefahr bitte nicht dieses Formular nutzen, sondern sofort die Polizei rufen:
z.B. 110.
z.B. 110.
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Weitere Hilfe
Bei einer akuten Notsituation oder dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bitte direkt an eine der folgenden Stellen wenden:
Jugendamt der Stadt/Gemeinde
Zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 (kostenlos, anonym)
Nummer gegen Kummer (Elterntelefon)
0800 111 0550 (kostenlos, anonym)
Polizei
z.B. 110 (bei akuter Gefahr)
Diese Stellen sind unabhängig von unserem Netzwerk und stehen jederzeit zur Verfügung.
Hinweis: Nutze in Österreich und der Schweiz die dort zuständigen Stellen.
Hinweis: Nutze in Österreich und der Schweiz die dort zuständigen Stellen.
